6-Fuß-Container
Für Standorte mit sehr begrenzter Stellfläche und entsprechend kleinem Lagerbedarf.
6 Fuß anfragenFeuerwerkscontainer schaffen zusätzlichen saisonalen Lagerraum für Einzelhandel, Sonderpostenmärkte, Baumärkte, Feuerwerksfachhandel und Filialunternehmen. CONTAINION bietet Container für Feuerwerk und Pyrotechnik von 6 bis 20 Fuß – zum Kauf und nach Verfügbarkeit zur Miete, auf Wunsch inklusive organisierter Lieferung und Kranentladung.
Gerade im Herbst steigt neben dem Containerbedarf auch die Auslastung geeigneter Transport- und Kranfahrzeuge – besonders bei mehreren Filialen.
Rund um den Verkauf von Silvesterfeuerwerk entsteht für viele Händler für wenige Wochen zusätzlicher Lagerbedarf. Ein Lagercontainer schafft flexible Kapazität direkt am Standort – ohne dauerhaft neue Lagerflächen schaffen zu müssen.
Saisonale Lagerfläche direkt am Verkaufsstandort.
Zusätzliche Lagerkapazität für den zeitlich begrenzten Feuerwerksverkauf.
Robuste Außenlagerlösung bei geeigneter Stellfläche.
Flexible Ergänzung vorhandener Kapazitäten für saisonale Spitzen.
Zentrale Anfrage für mehrere Standorte, Größen und Liefertermine.
Individuelle Container- und Logistiklösung passend zum Bedarf.
Nicht jeder Standort braucht einen 20-Fuß-Container. Gerade auf Parkplätzen oder Ladehöfen können kompakte Größen sinnvoll sein. Die Containergröße bestimmt jedoch nicht automatisch die zulässige NEM.
Für Standorte mit sehr begrenzter Stellfläche und entsprechend kleinem Lagerbedarf.
6 Fuß anfragen
Mehr nutzbarer Lagerraum bei weiterhin überschaubarem Platzbedarf.
8 Fuß anfragen
Guter Kompromiss aus Stellfläche und Lagerraum – besonders interessant für kleinere und mittlere Verkaufsstellen.
10 Fuß anfragen
Der klassische Seecontainer mit viel nutzbarem Lagerraum für größere Standorte oder umfangreichere Saisonbestände.
20 Fuß anfragenWichtig: Containergröße und zulässige Aufbewahrungsmenge sind getrennt zu betrachten. Für die rechtliche Beurteilung sind insbesondere Lagergruppe, Nettoexplosivstoffmasse und konkrete Aufbewahrungssituation relevant.
Interessant bei jährlich wiederkehrendem Bedarf oder wenn der Container nach der Feuerwerkssaison weiter genutzt werden soll.
Interessant für saisonalen Zusatzbedarf. Verfügbarkeit, Mindestmietzeit, Hin- und Rücktransport werden individuell geprüft.
Ein Container schafft zusätzlichen Lagerraum – er ersetzt nicht die Prüfung der gesetzlichen Anforderungen für die konkrete Ware und den vorgesehenen Standort. Maßgeblich sind unter anderem Lagergruppe, Nettoexplosivstoffmasse (NEM), Verpackung, Aufstellort, Brandschutz und Zugriffsschutz.
NEM steht für Nettoexplosivstoffmasse. Gemeint ist nicht das Gesamtgewicht der Kartons oder Paletten, sondern die Masse der enthaltenen explosionsgefährlichen Stoffe.
Kategorie F2 ist außerdem nicht automatisch Lagergruppe 1.4. Kategorie und Lagergruppe sind unterschiedliche Einstufungen. Für die konkrete Aufbewahrung zählt die tatsächliche Klassifizierung der Ware.
Für kleine Mengen nach den Vorgaben der 2. SprengV besteht eine Freistellung vom Lagergenehmigungsvorbehalt nach § 17 SprengG. Das bedeutet nicht, dass jede Aufbewahrung automatisch zulässig ist. Weitere Anforderungen sowie gegebenenfalls andere Erlaubnis- oder Anzeigevorschriften bleiben zu prüfen.
Bei ortsbeweglicher Aufbewahrung verlangt die 2. SprengV die Abstimmung der Aufstellung mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle. Außerdem sind geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl und unbefugte Entnahme erforderlich.
Container und Transport lassen sich schnell organisieren. Die konkrete Aufbewahrung sollte der Betreiber trotzdem rechtzeitig mit den zuständigen Stellen und anhand der tatsächlichen Ware prüfen.
Lagergruppe, Kategorie und NEM der vorgesehenen Ware ermitteln.
Lagerbedarf und verfügbare Stellfläche am Markt abgleichen.
Zufahrt, Untergrund, Rangierfläche und betriebliche Umgebung berücksichtigen.
Aufstellung mit der zuständigen Brandschutzstelle abstimmen.
Geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl und unbefugte Entnahme vorsehen.
Ein geschlossener Stahlcontainer bietet eine robuste bauliche Grundlage. Je nach Containertyp lässt sich der Zugriff zusätzlich durch geeignete Verriegelungen, hochwertige Schlösser oder eine Lockbox erschweren.
Wir kalkulieren Transport und gewünschte Entladung individuell anhand von Containergröße, Stückzahl, Liefer-PLZ und örtlichen Gegebenheiten.
CONTAINION sitzt in 06780 Zörbig zwischen Halle, Leipzig, Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau. Dadurch sind wir besonders interessant für Händler und Filialunternehmen in Mitteldeutschland – Kaufcontainer liefern wir darüber hinaus deutschlandweit.
Ihr Standort liegt weiter entfernt? Kein Problem. Kaufcontainer können deutschlandweit geliefert werden. Transport und Entladung werden passend zur Lieferadresse kalkuliert.
Lieferung für meinen Standort prüfenSie benötigen Lagercontainer für mehrere Märkte? Senden Sie uns Ihren Gesamtbedarf gesammelt. Wir können unterschiedliche Standorte, Containergrößen und Liefertermine in einer zentralen Kalkulation berücksichtigen.
Klare Antworten auf die Punkte, die Händler vor der Saison typischerweise klären müssen.
Ja, die 2. SprengV nennt bei der gewerblichen Kleinmengenaufbewahrung ausdrücklich die ortsbewegliche Aufbewahrung außerhalb eines Gebäudes, zum Beispiel in einem Container. Ob und unter welchen Bedingungen ein konkreter Container am vorgesehenen Standort genutzt werden kann, hängt jedoch unter anderem von Lagergruppe, NEM, Verpackung und Aufstellort ab.
Maßgeblich ist nicht das Bruttogewicht der Ware und auch nicht allein die Größe des Containers, sondern insbesondere die Nettoexplosivstoffmasse und die Lagergruppe. Anlage 6 der 2. SprengV nennt für die entsprechende gewerbliche ortsbewegliche Aufbewahrung 350 kg NEM bei Lagergruppe 1.4 und 50 kg NEM bei Lagergruppe 1.3. Weitere Voraussetzungen sind zu beachten.
NEM bedeutet Nettoexplosivstoffmasse. Sie beschreibt die tatsächliche Masse der explosionsgefährlichen Stoffe innerhalb eines pyrotechnischen Gegenstands und ist nicht mit dem Gesamtgewicht der Verkaufsverpackung gleichzusetzen.
Nein. Kategorie und Lagergruppe sind unterschiedliche Einstufungen. Auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 können je nach Produkt unterschiedlichen Lagergruppen zugeordnet sein. Für die konkrete Aufbewahrung muss deshalb die tatsächliche Einstufung der Ware berücksichtigt werden.
Für kleine Mengen nach den Vorgaben der 2. SprengV besteht eine Freistellung vom Lagergenehmigungsvorbehalt nach § 17 SprengG. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Aufbewahrung automatisch zulässig ist. Weitere Anforderungen und gegebenenfalls andere Genehmigungs-, Erlaubnis- oder Anzeigevorschriften können relevant sein.
Die 2. SprengV verlangt bei ortsbeweglicher Aufbewahrung die Abstimmung der Aufstellung mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle. Welche Stelle konkret zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Standort.
Das hängt von Stellfläche und Lagerbedarf ab. Kleine 6- oder 8-Fuß-Container sind interessant bei sehr begrenztem Platz. Ein 10-Fuß-Container bietet einen guten Kompromiss aus Lagerfläche und kompakten Abmessungen. Für größeren Platzbedarf ist häufig ein 20-Fuß-Container interessant.
Nein. Die gesetzlichen Kleinmengengrenzen richten sich nicht danach, ob ein 10- oder 20-Fuß-Container verwendet wird. Containergröße und zulässige NEM müssen getrennt betrachtet werden.
Je nach Größe, Region und aktuellem Bestand können Mietcontainer angeboten werden. Mindestmietzeit sowie Hin- und Rücktransport werden individuell kalkuliert.
Für die Feuerwerkssaison empfiehlt sich eine möglichst frühe Planung. Im Herbst steigt nicht nur die Nachfrage nach Lagercontainern, sondern auch die Auslastung geeigneter Transport- und Kranfahrzeuge. Besonders bei mehreren Filialen sollten Container und Liefertermine frühzeitig abgestimmt werden.
Grundsätzlich kann eine Lieferung direkt zum vorgesehenen Standort organisiert werden. Für eine Kranentladung müssen Zufahrt, Rangier- und Kranfläche sowie Untergrund geeignet sein. Zusätzlich müssen die für die Feuerwerksaufbewahrung geltenden Anforderungen an den Aufstellort berücksichtigt werden.
Je nach Container sind zusätzliche Verriegelungen, hochwertige Schlösser oder eine Lockbox möglich. Darüber hinaus können weitere Sicherungsmaßnahmen des Betreibers erforderlich oder sinnvoll sein.
Ja. Leipzig, Halle, Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau und die umliegenden Regionen gehören zum regionalen Schwerpunkt rund um Zörbig.
Ja. Kaufcontainer können auch deutschlandweit angeboten und geliefert werden. Transport und Entladung werden individuell anhand der Lieferadresse kalkuliert.
Ja. Filialunternehmen können eine Standortliste mit Liefer-PLZ, gewünschter Containergröße und Stückzahl übermitteln. Daraus kann eine zentrale Kalkulation mit abgestimmten Lieferterminen erstellt werden.
Teilen Sie uns Größe, Anzahl und Lieferstandort mit. Bei mehreren Filialen können Sie Ihre Standortliste direkt hochladen.
Direkte Beratung zu Größe, Lieferort und Mehrfachbedarf.